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Die Förderung auf einen Blick

  • Investitionszuschuss von bis zu 40 % für Gewächshäuser, Trocknungsanlagen etc.
  • 500.000 € netto nicht zurückzahlbarer Zuschuss
  • Projektdauer max. 9 Monate

Was wird gefördert?

Durch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau unterstützt der Staat den Neubau von besonders energieeffizienten Gebäuden. Förderfähig sind nur Gebäude, die ausschließlich der Produktion pflanzlicher Primärerzeugnisse dienen. Dies gilt unter anderem für Gewächshäuser, Kühllager, Kulturräume und Trocknungsanlagen. Anlagen, die keinen wesentlichen Primärenergiebedarf haben – z.B. Kaltgewächshäuser – sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Bei Neubau-Investitionen in Niedrigenergie-Gebäuden für die Produktion pflanzlicher Primärerzeugnissen, muss zunächst die Energieeinsparung durch ein Gutachten ermittelt werden. Der heutige Standard dient als Referenzpunkt. Neben dem Gutachten kann auch ein Energieeinsparkonzept, das einen Energie-Minderverbrauch nachweist, eingereicht werden. Die Förderung ist ausschließlich auf die der Erzeugung pflanzlicher Produkte zurechenbaren Gebäudefläche beschränkt.

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Die Firma Veit Energie Consult GmbH ist zertifizierter Experte für die Förderung von Landwirtschaft und Gartenbau. Unser Team steht Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und begleitet Sie tatkräftig durch alle Phasen Ihres Projekts. Sparen Sie sich unnötigen Papierkrieg und erleben Sie echte Full-Service-Qualität! Rufen Sie uns einfach an unter 08581 72627910 oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage.

 

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