WhatsApp Button Wie kann ich Ihnen Helfen?
X

Es gehen mit der neue Antragsrunde für das „Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft“ auch einige Änderungen einher, darunter die Streichung der Förderung für Gülletankwagen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss von bis zu 40%
  • Neue Antragsrunde startet am 18. Juli
  • Gülletankwagen sind nicht mehr förderfähig
  • Veränderte Fristen in der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“
  • 200 Mio. € im Fördertopf für das Jahr 2022

Neue Antragsrunde Startet am 18. Juli

Um den 40%igen Förderzuschuss erhalten zu können müssen alle Interessenten am Förderprogramm zwischen dem 18. und dem 27. Juli über das Förderportal Ihre Interessensbekundung abgeben. Alle Interessensbekundungen die zwischen dem 23. bis 30. April 2021 gemacht wurden verlieren Ihre Gültigkeit um für neue Interessenten die Chancengleichheit zu gewährleisten. Deshalb müssen alle an der Förderung interessierten Landwirte bzw. Unternehmer eine neue Interessensbekundung abgeben, Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung bei dem Förderportal der Rentenbank. Nach dem interessensbekundungsverfahren erstellt die Rentenbank nach dem Zufallsprinzip eine Reihung durch, aller Unternehmen die Interesse an der Förderung haben. Nach der durch das Zufallsprinzip festgelegten reinfolge werden dann die ersten  Einladungen zur Antragstellung aller Voraussicht nach Anfang August versendet. Es werden so viele Einladungen versendet, wie das Budget von 200 Mio. € für dieses Jahr 2022 hergibt.  Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Förderung von Gülletankwagen gestoppt

Am 17. Juni 2022 teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit das im rahmen des Förderprogramms „Investitions- und Zukunftsprogramms für Landwirtschaft“ die Anschaffung von Gülletankwagen nicht mehr förderfähig sei. Der Grund für die Änderung ist eine umfassende Auswertung zur bisherigen Inanspruchnahme der Förderung. Die Aufbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger sollen aber weiterhin gefördert werden da diese eine hohe Fördereffizienz aufweisen und erheblich zur Minderung von Ammoniakemissionen beitragen.

Neue Frist für Lager von Wirtschaftsdünger

Eine Änderung in dieser Antragsrunde ist das die Rentenbank die Frist um die Zuschussanträge im Förderportal einzureichen in der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“ auf 120 Tage verlängert hat. Als Grund hierfür nannte die Rentenbank das die verfahren für die zur Förderung benötigten Baugenehmigungen oft sehr Zeitintensiv seien. In den Kategorien „Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“ bleiben allerdings die Fristen von 30 tagen weiterhin bestehen. Dass der Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden muss, gilt weiterhin für alle Anträge.


Die Firma Veit Energie Consult GmbH ist ein BLE zertifizierter Experte für die Förderung von Landwirtschaft und Gartenbau. Unser Team steht Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und begleitet Sie tatkräftig durch alle Phasen Ihres Projekts. Sparen Sie sich unnötigen Papierkrieg und erleben Sie echte Full-Service-Qualität! Rufen Sie uns einfach an unter 08581 72627910 oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage.

Anfrage stellen  

✆ 08581 72627910
✉ E-Mail
← Rückruf anfordern
✓ Video Erstberatung