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Neue Förderungen für die Landwirtschaft

Am 1. Januar 2019 trat die neue Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Kraft. In der neuen Richtlinie wurden bestehende Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft überarbeitet und neue Zuschüsse ins Förderprogramm aufgenommen. Bis 2021 werden jährlich 25 Millionen Euro investiert, um landwirtschaftliche Betriebe bei der technischen Modernisierung und der Steigerung ihrer Energieeffizienz zu unterstützen.

Profitieren auch Sie von dieser umfassenden Förderung und sichern Sie sich die bestmöglichen staatlichen Zuschüsse für Ihren Betrieb!

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Technische Modernisierung

Die Erneuerung einzelner technischer Anlagen oder der nachträgliche Einbau hocheffizienter Einzelteile ist ein Schwerpunkt des BLE-Förderprogramms. Verschiedenste Maßnahmen sind förderfähig – gerne informieren wir Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.

Förderung: 30 Prozent

 

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Energieeffiziente Anlagen

Neue Gebäude zur Lagerung und Aufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse sind zu großen Teilen förderfähig, sofern sich durch die Maßnahme nachweislich Energie sparen lässt. Je größer die Einsparung, desto höher der Zuschuss.

Förderung: 40 Prozent

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Systemische Optimierung

Bringen Sie Ihre technischen Anlagen
auf den neuesten Stand der Technik.
Die Optimierung Ihrer betrieblichen Energieeffizienz sorgt nicht nur für
eine bessere Ökobilanz, sondern auch
für deutliche Einsparungen beim Energieverbrauch.

Förderung: 30 Prozent

 

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Energieberatung

Ein staatlich anerkannter Experte ermittelt für Sie die Einsparpotenziale Ihres Betriebs und entwickelt einen Plan zur optimalen Erschließung. Diese Beratung bildet die Grundlage für jede weitere Förderung.

Förderung: 80 Prozent

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Niedrigenergie-Gebäude

Investitionen zum Neubau von Gebäuden zur Pflanzenproduktion (Gewächshäuser) werden gefördert, wenn sich dadurch eine deutliche Energieeinsparung nachweisen lässt. Ein qualifizierter und unabhängiger Energieberater erzielt für Sie die optimalen Förderbeträge.

Förderung: 40 Prozent

 

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