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Systemische Optimierung

Im Rahmen der systemischen Optimierung werden auf der Grundlage eines betriebsindividuellen Konzepts der Ersatz und die Erneuerung von Einzelmaßnahmen und weiteren energieeffizienten Komponenten in einem bestehenden technischen System gefördert. Das zuwendungsfähige Netto-Investitionsvolumen pro Antrag muss mindestens 7.000 Euro betragen.

30 Prozent Förderung für moderne Technik

Die Optimierung technischer Systeme umfasst Anlagen- bzw. Anlagenteile, die dazu beitragen, die Energieeffizienz eines technischen Systems unter Nutzung hocheffizienter Technologien zu verbessern oder die Nutzung von Abwärme zu ermöglichen. Dämmmaßnahmen zur Verringerung von Energieverlusten des Systems sind ebenfalls zuwendungsfähig. 

Das Energieeinsparkonzept, in dem die Verwendung energiesparender Technologien zur Optimierung von Teil- oder Gesamtsystemen des Antragstellers geprüft und bewertet wurde, muss durch eine von der BLE zugelassene, unabhängige, sachverständigen Person in Energieeffizienzfragen im Rahmen einer detaillierten Energieberatung erstellt werden. Die Energieberatung und die Erstellung des Energieeinsparkonzeptes werden mit 80 Prozent gefördert.

Hinweis: Diese Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn mit dem Einsatz der energiesparenden Technologien eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand des vorhandenen, in die Optimierung einbezogenen Teil- oder Gesamtsystems erzielt und nachgewiesen wird.

 

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