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Energieeffiziente Anlagen

Beim Neubau einer energieeffizienten Anlage zur gekühlten Lagerung oder ersten Aufbereitung einer Lagerung von pflanzlichen Primärerzeugnissen sind nur diejenigen technischen Anlagen bzw. Anlagenteile, die zur Endenergieeinsparung beitragen, förderbar. Ebenso zuwendungsfähig sind Dämmmaßnahmen des Gebäudes, wenn sie maßgeblich zur Energieeinsparung beitragen.

Zuschüsse für den Neubau von Lagerstätten

Die durch den Einbau der neuen Anlage erreichte Energieeinsparung ist im Vergleich zum heutigen Standard (Referenz) durch ein Energieeinsparkonzept einer sachverständigen Person zu ermitteln. Dies kann auch im Rahmen einer geförderten Energieberatung erfolgen. Zu den Kalkulations- und Datengrundlagen, die zur Berechnung der Energieeinsparung herangezogen werden, informiert Sie umfassend ein unabhängiger Energieberater.

Schreiben Sie uns einfach – unsere erfahrenen Fachberater freuen sich auf Ihre Anfrage!

Hinweis: Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sich durch sie eine Energieeinsparung von mindestens 40 Prozent erzielen lässt.

 

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