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Niedrigenergie-Gebäude

Bei Neubauinvestitionen in Niedrigenergie-Gebäude, die ausschließlich der Produktion pflanzlicher Primärerzeugnisse beim Erzeuger dienen (z. B. Gewächshäuser), ist die erreichbare Energieeinsparung im Vergleich zum heutigen Standard durch ein Energieeinsparkonzept einer zugelassenen sachverständigen Person zu ermitteln. Dies kann auch im Rahmen einer geförderten Energieberatung erfolgen.

40 Prozent Zuschuss für Neubauten

Kalkulations- und Datengrundlagen, die die Referenz für Gewächshäuser beschreiben und zur Berechnung der Energieeinsparung herangezogen werden können, erhalten Sie von einem zertifizierten Energieberater. Bei anderen Niedrigenergie-Gebäuden ist die Energieeinsparung gegenüber dem Standard im Einzelfall durch ein Gutachten darzustellen.

Schreiben Sie uns einfach – unsere erfahrenen Fachberater freuen sich auf Ihre Anfrage!

Hinweis: Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Energieeinsparung von mindestens 40 Prozent erzielt wird.

 

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