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Neue Förderung!

Bis zu 40% Zuschüsse für:

 

    • Neue Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft (zur Düngung, Unkrautbekämpfung oder Pflanzenschutz)

    • Kleinanlagen zur Separierung von flüssigen Düngern

    • Lagerstätten von Wirtschaftsdünger. Wenn diese nicht Bestandteil einer Stallbaumaßnahme sind:

      • Gülle-Lagerbehälter und Erdbecken zur Güllelagerung mit Abdeckung,

      • Festmist-Lagerstätten (außer für Geflügelmist),

      • Lagerstätten von Geflügelmist bzw. Geflügeltrockenkot mit Überdachung.

 

Allgemein

Ab dem 11. Januar 2021 bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank Zuschüsse für Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonenden Bewirtschaftungsweisen an.

Das landwirtschaftliche Förderprogramm ist auf vier Jahre begrenzt und ist gültig bis zum 31. Dezember 2024. Jährlich stellt der Bund 204 Mio. € zur Verfügung.

Das Mindestinvestitionsvolumen pro Antrag beträgt 10.000€ und darf die Maximalinvestitionssumme von 500.000€ jährlich und die 40% Zuschusshöhe nicht überschreiten. Insgesamt sind somit 2 Mio. € Investitionen in den vier Jahren möglich.

Für landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringe gilt eine Grenze von 10 % (20 % bei Kleinunternehmern) der Investitionssumme von maximal 200.000 Euro je Zuwendungsempfänger. 

Bei Fragen zur Antragsstellung können Sie uns jederzeit kostenfrei kontaktieren. 

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Erreichbar werktags von 07:00 - 17:00

08581 726 279 10

Fragen und Antworten

Wann werden die Zuschüsse ausgezahlt?

Sobald der Zuwendungsempfänger einen entsprechenden Verwendungsnachweis erbringt.

Wer wird gefördert?

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Gewerbliche Maschinenringe
  • Landwirtschaftliche Lohnunternehmen

Antragstellung

Gerne helfen wir Ihnen bei der Online Antragstellung. Rufen Sie uns bei Fragen kostenlos und unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

 

Was wird gefördert?

  • Fördergegenstände, die im Onlineantrag auswählbar sind
  • Inzahlungsgabe von alten Maschinen (bei Neukauf)
  • Die Umsatzsteuer (an Bedingungen gebunden)

Ist eine Inventarisierung vorgeschrieben?

Ja, es ist Vorgabe, dass geförderte Maschinen und Gebäude zu inventarisieren sind.

Sind gebrauchte Maschinen förderfähig?

Nein. Die Förderung gilt lediglich für Neuanschaffungen.

Zusätzliche Mittel für den Insektenschutz

Für das Jahr 2021 stellt Berlin 140 Mio. € in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für den Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ zur Verfügung. Dies dient um die Mittel der Agrarumweltmaßnahmen aufzustocken.

Zusätzliche Mittel für die Digitalisierung

Das BMEL stellt des weiteren 20 Mio. € für Modell- und Demonstrationsprojekte zur Verfügung; Und weitere 24 Mio. € um weitere effiziente Verfahren für mehr Ressourcenschutz in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen zu erproben, diese werden als Innovationsförderung zur Verfügung gestellt.

Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.

Geförderte Beratung durch zertifizierte Experten

Unsere geschulten Mitarbeiter sind spezialisiert auf staatliche Förderungen für Projekte rund um Energieeffizienz, Modernisierung und Sanierung. 

Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu Planung, Optimierung und Umsetzung.

Rufen Sie uns bei Fragen kostenlos und unverbindlich an oder schreiben sie uns eine E-Mail.

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