Das Bundesprogramm für Energieeffizienz fördert gezielt umfassende Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Das Hauptziel dieser Initiative ist die Unterstützung von Investitionen in technologisch fortschrittliche Lösungen zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion sowohl in stationären als auch in mobilen Anwendungen durch direkten Austausch sowie Nach-, Um- oder Erstausrüstungen.
Förderfähige Investitionen
Die Bandbreite der förderfähigen Maßnahmen umfasst:
- Elektrische Anwendungen: Dazu zählen der Austausch oder die Erstinstallation von elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Kompressoren.
- Energiespeicher und Effizienzsteigerungen: Investitionen in Energiespeicher, Energieschirme, dauerhaft installierte Mehrfachabdeckungen für Gewächshäuser, Vorkühler für Milchkühlanlagen und Wärmetauscher fallen in diese Kategorie.
- Landmaschinentechnik: Unterstützt werden die Nach- und Erstausrüstung mit Reifendruckregelanlagen.
- Alternative Antriebstechnologien: Förderung der direkten Elektrifizierung von Landmaschinen als Ersatz für konventionelle Verbrennungsmotoren und die Umrüstung zur Nutzung von Biokraftstoffen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Förderprogramm richtet sich an Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion mit Sitz in Deutschland, einschließlich KMUs und Maschinengemeinschaften, unter bestimmten Voraussetzungen.
Fördersätze
Die Fördersätze variieren nach Art der Maßnahme, wobei in den meisten Fällen bis zu 30 % des Netto-Investitionsvolumens gefördert werden.
Energieberatung und Antragsstellung
Für die Antragsstellung kann durch eine professionelle Energieberatung durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgen. Diese wird mit einem Zuschuss von bis zu 80 % unterstützt. Veit Energie Consult GmbH begleitet Ihre Kunde, mit ihrer umfangreichen Erfahrung und qualifizierten Experten, den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.