Der Wandel zur emissionsfreien Mobilität betrifft längst nicht mehr nur urbane Räume – auch landwirtschaftliche Betriebe können von attraktiven Förderprogrammen profitieren. Wer auf seinem Hof eine E-Ladestation errichtet und diese öffentlich zugänglich macht, erhält finanzielle Unterstützung durch Bund oder Länder. Damit leisten Landwirte nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern stärken zugleich ihre Infrastruktur für Besucher, Kunden oder Lieferanten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge auf landwirtschaftlichen Betrieben. Dazu gehören:
- Normalladestationen (bis 22 kW)
- Schnellladestationen (ab 22 kW)
- Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen
- IT-Anbindung und Ladeinfrastruktur nach Ladesäulenverordnung
Wichtig: Die Station muss für Dritte zugänglich sein – etwa Besucher, Kunden oder Durchreisende.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Je nach Standort und Programm werden zwischen 40 % und 60 % der förderfähigen Kosten übernommen. Voraussetzung ist, dass die Ladestation mit Ökostrom betrieben wird und über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren öffentlich zugänglich bleibt. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Sitz in Deutschland – unabhängig davon, ob sie Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder juristische Person sind. Besonders sinnvoll ist die Maßnahme für Höfe mit Gästezimmern, Hofläden oder Ab-Hof-Verkauf, da hier eine natürliche Nutzung durch Externe gegeben ist. Auch bei Kooperationen mit Kommunen oder Tourismusverbänden sind Vorteile möglich.
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