Investitionszuschüsse werden für den Einsatz neuer, energieeffizienter Anlagenteilen gewährt. Hierbei stellen die sogenannten Einzelmaßnahmen technisch klar definierte Technologien dar, deren Einsatz nachweislich die betriebliche Energieeffizienz verbessert. Der Austausch oder die Nach- bzw. Umrüstung wie beispielsweise von elektrischen Motoren und Antrieben, Pumpen, Ventilatoren oder Vorkühler durch hocheffiziente Komponenten wird bezuschusst. Die systemische Optimierung soll durch die gleichzeitige Modernisierung mehrerer Komponenten einer bestehenden Anlage ein optimales Energieeffizienzniveau im Bestand erreichen. Die Förderhöhen betragen bis zu 40%. Im aktuellen Förderaufruf neu ist die Förderung von mobilen Maschinen und Geräten als Ersatz für Maschinen mit Verbrennungsmotoren, bspw. Futteranschieber, Spaltenroboter oder Hoflader. Für Landwirtschaft und Gartenbau höchst interessant ist die neue Förderung von Regenerativen Eigen-Energieerzeugungsanlagen, d.h. PV-Anlagen mit Speicher für Eigenstromversorgung. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines betriebsindividuellen Energieeinsparkonzepts. Aus dem vorzulegenden Gutachten muss hervorgehen, dass durch die Maßnahme eine Mindestenergieeinsparung erreicht wird. Diese Gutachten werden mit zusätzlich 80% gefördert.
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