Neue Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft veröffentlicht. Das Bundesprogramm „Energieeffizienz“, dessen Laufzeit eigentlich bis 31. Dezember 2018 begrenzt war, wird bis 2021 mit einem jährlichen Budget von 25 Millionen Euro fortgeführt. Die Förderrichtlinie gilt seit 01.01.2019 und konkretisiert die Anforderungen an Kühllager und Trocknungsanlagen. Die Energieeffizienz der Produktionsprozesse landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse soll durch Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter maßgeblich gesteigert werden.
Einzelmaßnahmen zur Modernisierung hocheffizienter Anlagen
Für Investitionen in die Nachrüstung einzelner, hocheffizienter Anlagen kann ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gewährt werden. Förderfähig sind beispielsweise:
- Wärmespeicher
- Anlagen zur Kälteerzeugung
- elektrische Motoren, Antriebe und Pumpen
- Umstellung von Raumheizung auf Zonenheizung
- Anlagen zur effizienten Milchvorkühlung
- Umstellen auf hocheffiziente Tauchwasserpumpen bei Bewässerungsanlagen
Energieeffiziente Modernisierungen bestehender Gebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung
Energieeffiziente Modernisierungen sind in allen landwirtschaftlichen Gebäuden förderbar, auch in solchen die für Tierhaltung genutzt werden. Hier kann zum Beispiel die energetische Modernisierung der Heizung, Isolierung oder Lüftung in Schweine- oder Geflügelställen gefördert werden. Wenn Energieeinsparungen von mindestens 35% vorhanden sind, so kann ein Zuschuss von 30 Prozent gewährt werden. Die für ein Gutachten erforderliche Energieberatung wird mit 80 Prozent ( maximaler Betrag: 6.000 Euro) bezuschusst.
Neubau von Niedrigenergiegebäuden
Hierfür ist ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent möglich. Gefördert wird der Neubau von Gebäuden zur Produktion pflanzlicher Primärerzeugnisse beim Erzeuger, zum Beispiel: Gewächshäuser, Kühllager für Gemüse/Obst, Trocknungsanlagen. Die erreichbare Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft ist nach dem heutigen Standard durch ein Gutachten zu ermitteln, wobei das zuwendungsfähige Investitionsvolumen mindestens 3.000 Euro betragen muss.
Weitere interessante Beiträge:
Landwirtschaft: Förderung für elektrische Motoren und Antriebe
Bis zu 40% Förderung für elektrisch angetriebene Pumpen
Bis zu 80% Förderung für landwirtschaftliche Energieeffizienz
Die Firma Veit Energie Consult GmbH ist zertifizierter Experte für die Förderung von Landwirtschaft und Gartenbau. Unser Team steht Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und begleitet Sie tatkräftig durch alle Phasen Ihres Projekts. Sparen Sie sich unnötigen Papierkrieg und erleben Sie echte Full-Service-Qualität! Rufen Sie uns einfach an unter 08581 72627910 oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage.
Anfrage stellen