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Förderprogramm BioKlima jetzt auch für kleinere Anlagen

Aiwanger: „Bayern als Holzland bietet beste Bedingungen für Biomasseheizwerke“

MÜNCHEN   Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Aiwanger ruft zur Nutzung des verbesserten Förderprogramms BioKlima auf. Das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert im Rahmen dieses Programms jährlich mit rund 2 Millionen Euro Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke sowie Neuinvestitionen zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen. Aiwanger: „Wir haben die Richtlinien für dieses erfolgreiche Förderprogramm novelliert und auch im neuen Doppelhaushalt Mittel vorgesehen. Damit können wir bis zum Jahr 2021 Investitionen in umweltschonende Biomasseheizwerke mit bis zu 300.000 Euro fördern. So wollen wir bayerische Bioenergie stärken, Wertschöpfung in der Region halten und Klimaschutzziele erreichen.“

Biomasseheizwerke ab 60 Kilowatt werden gefördert

Neu ist, dass künftig auch kleinere Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, gefördert werden. Damit wird mit der Verbesserung des Förderprogramms auf die steigende Nachfrage für diesen Leistungsbereich eingegangen. „Bayern als Holzland bietet hervorragende Bedingungen für Biomasseheizwerke. Bei rund 2,6 Millionen Hektar Wald in Bayern ist gewaltiges Potenzial da, das klimaschonend ist und Bürgern wie Waldbauern nützt“, so Aiwanger weiter.

Ingesamt 3 Förderschwerpunkte

  • Förderung von Biomasseheizwerken mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW bis 200 kW
  • Förderung von Biomasseheizwerken mit einer Nennwärmeleistung größer 200 kW
  • Förderung von Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird; der Anteil der Abwärme bzw. solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen.

Förderanträge können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften beim Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing stellen.

Was wird gefördert ?

Neuinvestitionen zur Errichtung von automatisch beschickten Biomasseheiz-werken (z. B. Hackschnitzelheizungen, Pelletheizungen) mit einer Nennwärme-leistung von mindestens 60 kW

Was wird nicht gefördert ?

  • Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen
  • Ersatzinvestitionen von Biomassefeuerungsanlagen (sofern die Anlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 10 Jahre sind, ist eine Förderung möglich)
  • Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung
  • Anlagen zur reinen Biomasse-Brennstofftrocknung
  • Projekte, die über Leasing, Raten- oder Mietkauf finanziert werden
  • Projekte zur Wärmeversorgung außerhalb von festen Gebäuden, von Be-triebsgebäuden, die nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offengehalten werden müssen, von Traglufthallen, von Zelten, von Gebäuden, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden oder von provisorischen Gebäuden

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Personengesellschaften
  • Kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)

Wie hoch ist die Förderung?

Grundförderung Biomasseheizwerk (Nr. 2.1 der RL BioKlima)

Die Zuwendung beträgt

  • höchstens 30 % bei mittleren Unternehmen
  • höchstens 35 % bei kleinen Unternehmen
  • höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten (=Investitionsmehrkosten Biomasseheizwerk).

Zusatzförderung EnergieeffizienzmaßnahmeBiomasseheizsysteme mit Abgaswärmetauscher (Economiser) oder Abgaskon-densationsanlage erhalten zusätzlich zur Grundförderung 5 % der zuwendungs-fähigen Kosten.

Mehrfachförderung (Kumulierung) bis 65 % ist möglich

Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln (z. B. Marktanreizprogramm des Bundes für erneuerbare Energien) für dasselbe Vorhaben ist zulässig, wenn die Beihilfeintensität kumuliert höchstens 45 %, bei mittleren Unternehmen 55 %, bei kleinen Unternehmen 65 % der zuwendungsfähigen Kosten beträgt. Für den Fall, dass diese Höchstgrenzen überschritten würden, werden die Zuwendungen nach diesen Richtlinien auf die vorstehenden Förderhöchstgrenzen gekürzt. In den Jahren 2010 bis 2018 wurden in Bayern mit dem Förderprogramm BioKlima 169 Biomasseheizwerke mit einer Fördersumme von rd. 10 Millionen Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen von über 100 Millionen Euro (netto) ausgelöst. Hierdurch konnte eine Nennwärmeleistung von rund 75 Megawatt installiert werden, wodurch rechnerisch jährlich mehr als 66.000 Tonnen CO2 eingespart wurden.

Bayern ist Holzland und bietet hervorragende Bedingungen für Biomasseheizwerke.

Der Minister betont: „Bereits jetzt werden 90 Prozent der erneuerbaren Wärme aus Biomasse, und dabei vor allem aus Holz, erzeugt. Bei der Wärmeversorgung ist Biomasse die einzige Alternative zu Heizöl oder Gas, die derzeit und gerade in Bayern in größerem Umfang zur Verfügung steht. Holz erzielt hohe Wirkungsgrade und der Rohstoff wird damit hocheffizient und klimaschonend eingesetzt.“

Hinweise zur Antragstellung

  • Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
  • Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Das Technologie- und Förderzentrum in Straubing informiert zusammen mit C.A.R.M.E.N., dem Centralen Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V., beginnend mit einer Veranstaltung gestern in Nürnberg in sechs Regionalveranstaltungen über das Verbesserte BioKlima-Förderprogramm. Weitere Informationen unter: http://www.tfz.bayern.de/foerderung/biomasseheizwerke/index.php

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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