WhatsApp Button Wie kann ich Ihnen Helfen?
X

Diese Förderung ist leider nicht mehr verfügbar, unsere Experten informieren Sie gerne über aktuelle Alternativen

Weidetierhalter, Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Teichwirte können 2020 mehr Fördergelder erhalten, da der Freistaat Bayern 15 Mio. € mehr für das Vertragsnaturschutzprogramm bereitstellt.

 

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber baut den kooperativen Naturschutz aus, (als Reaktion auf das Volksbegehren Artenvielfalt) und erhöht im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes die Prämien bei folgenden Maßnahmen:

  • Erhöhung der Prämien für Streuobstwiesen um 50 %: Statt den bisherigen 8 € pro Baum gibt es 2020 12 € pro Baum. Zusätzlich kann die Förderung einer extensiven Beweidung mit der Förderung von Streuobst auf ein und derselben Fläche kombiniert werden.
  • Erhöhung der Prämien für die extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und Pferden von bisher 310 € pro ha und Jahr auf 420 €, bei Beweidung mit Ziegen von bisher 500 € pro ha und Jahr auf 570 €.
  • Ökobauern können nun Ackermaßnahmen im Vertragsnaturschutz mit der Förderung für den ökologischen Landbau (KULAP B10) kombinieren. Dabei wird die KULAP-Prämie in voller Höhe ausgezahlt, beim Vertragsnaturschutz zusätzlich eine Prämie von 310 € pro ha, um Kornblumen und Acker-Rittersporn eine Chance zu geben. Beim Düngeverzicht auf Vertragsnaturschutzäckern wird bei Kombination mit der KULAP-Ökoförderung nun eine Prämie von 120 Euro pro ha gewährt.
  • Für Teichwirte wird die Prämie für eine besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von bisher 490 bis 530 € pro ha je nach Auflagen auf 640 bis 690 € erhöht. Die Prämie für den Nutzungsverzicht aus Artenschutzgründen in ausgewählten Teichen steigt von 590 € pro ha auf 720 € pro ha.

Diese Änderungen stehe allerdings noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU.

 

Neuantragsstellungen für das Vertragsnaturschutzprogramm sind möglich

 

Die Antragstellungen enden am 28. Februar 2020. Interessierte Land- und Teichwirte sowie Schäfer werden gebeten, sich bald mit der für sie zuständigen untere Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Es ist für jede Maßnahme eine Neuantragstellung für 5 Jahre möglich. Für auslaufende Vereinbarungen können Anschlussverpflichtungen mit einer Laufzeit von 3 Jahren vereinbart werden.

Bei einer Anschlussverpflichtung ist kein neues Beratungsgespräch mit der Naturschutzbehörde erforderlich. Wenn inhaltliche Änderungen gewünscht sind oder neue Fläche hinzugenommen werden sollten ist eine Neuantragstellung für 5 Jahre und anschließendem Beratungsgespräch erforderlich.

Bisher nehmen in Bayern ca. 20.000 Betriebe am Vertragsnaturschutzprogramm teil.

Weitere interessante Artikel:

Bis zu 80% Förderung für landwirtschaftliche Energieeffizienz

Förderung für den Neubau von Niedrigenergie-Gebäuden für die pflanzliche Erzeugung

Förderung für Elektromotoren und Antriebe


Die Firma Veit Energie Consult GmbH ist zertifizierter Experte für die Förderung von Landwirtschaft und Gartenbau. Unser Team steht Ihnen in allen Fragen kompetent zur Seite und begleitet Sie tatkräftig durch alle Phasen Ihres Projekts. Sparen Sie sich unnötigen Papierkrieg und erleben Sie echte Full-Service-Qualität! Rufen Sie uns einfach an unter 08581 72627910 oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage.

 

Anfrage stellen
✆ 08581 72627910
✉ E-Mail
← Rückruf anfordern
✓ Video Erstberatung