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Neue Förderrichtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau

3.400 Antragsteller, 73 Millionen Euro ausgezahlte Fördermittel und 235 Gigawattstunden Energieeinsparung jährlich – Das ist die Bilanz des ersten Bundesprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Nun geht das Programm in eine neue Runde. Anfang 2019 trat eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Die BLE fördert einerseits Beratung und Wissenstransfer zum Abbau von Informationsdefiziten. Andererseits werden Investitionsmaßnahmen in langlebige Wirtschaftsgüter und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Erhöhung des Energieeinsparpotenzials gefördert.

(1) Beratung und Wissenstransfer: Bis zu 80% Förderung

Die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts im Rahmen einer Energieberatung durch einen von der BLE zugelassenen Sachverständigen, ist förderfähig. Darüber hinaus ist auch die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Thema Energieeffizienz in der Landwirtschaft in der Förderrichtlinie enthalten.

(2) Einzelmaßnahmen: Bis zu 30% Förderung

Die BLE fördert einzelne Investitionsmaßnahmen zum Austausch oder der Umrüstung einzelner Anlagenteile. Grundsätzlich sollen so durch die Nutzung von hocheffizienten Anlagen und Anlagenteilen die Energieeffizienz erhöht werden. Zu den förderfähigen Anlagen zählen beispielsweise Elektrische Motoren und Antriebe, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Wärmespeicher, Vorkühler in Milchkühlanlagen und viele mehr.

(3) Systemische Optimierung: Bis zu 30% Förderung

Gefördert werden im Zuge einer systemischen Optimierung alle Anlagen und Anlagenteile, die den Energieverbrauch eines technischen Systems verringern. Auf Basis eines Energieeinsparkonzepts werden betriebsindividuell die in Frage kommenden energiesparenden Technologien ermittelt. Die Förderung zielt auf Anlagen, die ausschließlich zur Produktion landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse genutzt und der Innenwirtschaft zugerechnet werden können, ab.

(4) Neubau von Niedrigenergie-Gebäuden zur pflanzlichen Erzeugung: Bis zu 40% Förderung

Die Förderung des Neubaus von Niedrigenergie-Gebäuden basiert auf zwei Voraussetzungen. Erstens muss das Niedrigenergie-Gebäude ausschließlich zur Erzeugung pflanzlicher Primärerzeugnisse genutzt werden. Zweitens muss die erreichbare Energieeinsparung – und somit der Beitrag zu einer höheren Energieeffizienz – durch ein Energieeinsparkonzept nachgewiesen werden.

(5) Neubau energieeffizienter Anlagen: Bis zu 40% Förderung

Der Neu- bzw. Einbau energieeffizienter Anlagen zur Lagerung oder Erstaufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse ist teilweise förderfähig. Gefördert werden nur Anlagen und Anlagenteile, die zu einer Endenergieeinsparung führen. Auch Dämmmaßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Förderung enthalten. Bevor der Bau beginnt, muss zudem zwingend eine Energieberatung Anspruch genommen werden.

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