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Die Förderung für elektrische angetriebene Pumpen auf einen Blick

  • Investitions-Zuschuss von 30 % für technische Anlagen
  • Zuschuss von bis zu 40 % für Neben- und Installationskosten
  • 500.000 € netto nicht zurückzahlbarer Zuschuss
  • Projektdauer max. 9 Monate

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst den Ersatz sowie die Nach- bzw. Umrüstung bestehender Pumpen zu elektrisch angetriebenen Pumpen und einzelnen technischen hocheffizienten Anlagenteilen. Konkret sind davon folgende Bereiche betroffen:

1. Hocheffiziente Pumpen

  • Hocheffiziente Nassläuferpumpen
  • Hocheffiziente Trockenläuferpumpen
  • Hocheffiziente Tauchwasserpumpen

2. Frequenzumrichter zur Drehzahlregelung 

Bei Trockenläuferpumpen und Tauchwasserpumpen wird der Einsatz von effizienten Frequenzumrichtern zur Drehzahlregelung gefördert.

Wann erhält man einen Förderung?

Um eine Förderung beantragen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Sie hängen von der Art der Pumpe ab und sind im Folgenden aufgelistet.

1. Nassläufer-Pumpen

  • Die hydraulische Leistung der Pumpen liegt zwischen 1 Watt und 2.500 Watt.
  • Der Energieeffizienzindex (EEI) ist ≤ 0,20.Die Ermittlung erfolgt nach der Methode zur Berechnung der Energieeffizienz in der Verordnung (EG) Nr. 641/2009.

2. Trockenläuferpumpen und Tauchwasserpumpen

  • Das Spiralgehäuse, das sich im Lauf- bzw. Schaufelrad befindet wird über eine Welle von einem hocheffizienten Elektromotor angetrieben. Der Elektromotor entspricht mindestens der Effizienzklasse IE3 nach der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 oder ist dieser gleichwertig.
  • Die elektrische Eingangsleistung des Pumpenmotors ist ≤ 1 MW.
  • Die Pumpe besteht mindestens aus Elektromotor und Fördermodul – bestehend aus Spiralgehäuse und Laufrad. Die Einzelteile sind nicht förderfähig.

3. Drehzahlregelung

  • Gilt bei Trockenläuferpumpen und Tauchwasserpumpen
  • Der Frequenzumrichter ist für den Nennstrom des Pumpenmotors ausgelegt. Informationen dazu enthält das Typenschild des Elektromotors und die FU-Herstellerangabe.
  • Der auszustattende Pumpenmotor ist für den Dauerbetrieb in dem jeweiligen Frequenzbereich ausgelegt.

Die zu erbringenden Nachweise für die Förderung erfolgen über das Produktdatenblatt des Herstellers oder durch die Berechnung eines zugelassenen Energieberaters bzw. Sachverständigen. Weitere interessante Artikel:

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